← Zurück zu ATM

AGB für ATM

Stand: 04.09.2026
Anbieter: FCOM e.U., Altirdningerstrasse 171, A-8952 Irdning-Donnersbachtal
Telefon: +43 (3682) 21111-0 · E-Mail: office@fcom.at · Web: www.fcom.at
Firmenbuchnummer: FN 626234 h · UID: ATU80593225 · Gerichtsstand: 8940 Liezen

Im Folgenden „FCOM" oder „Anbieter". Der Vertragspartner wird im Folgenden „Kunde" genannt.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung ATM – Auftragsmanagement (im Folgenden „ATM" oder „die Software"), abrufbar unter atm.fcom.at sowie unter den jeweiligen Subdomains einzelner Mandanten.

1.2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, zu unternehmerischen Zwecken zu handeln.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FCOM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4. Diese AGB gelten eigenständig für die Nutzung von ATM und ergänzen bzw. ersetzen für diesen Vertragsgegenstand die allgemeinen Verkaufs-AGB von FCOM e.U., die für den Verkauf von Waren und sonstige Dienstleistungen von FCOM gelten.

2. Leistungsbeschreibung

2.1. ATM ist eine webbasierte Software-as-a-Service-Lösung zur Verwaltung von Aufträgen, Tickets, Kunden und damit zusammenhängenden Geschäftsprozessen, die FCOM dem Kunden gegen Entgelt zur Nutzung über das Internet zur Verfügung stellt.

2.2. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf atm.fcom.at bzw. innerhalb der Anwendung. FCOM ist berechtigt, den Funktionsumfang im Rahmen der gewöhnlichen Weiterentwicklung zu erweitern oder anzupassen, sofern dadurch der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

2.3. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung von ATM im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke.

3. Testzeitraum

3.1. Nach Registrierung steht dem Kunden ATM für 30 Tage kostenlos zur Verfügung („Testzeitraum"). Während des Testzeitraums entstehen keine Kosten.

3.2. Der Kunde wird 7 Tage vor Ablauf des Testzeitraums per E-Mail über das bevorstehende Ende informiert und erhält die Möglichkeit, sich für eine kostenpflichtige Weiternutzung oder die Beendigung zu entscheiden.

3.3. Der Testzeitraum geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Eine Zahlungspflicht entsteht ausschließlich dann, wenn der Kunde vor oder nach Ablauf des Testzeitraums aktiv über das dafür vorgesehene Formular seine Rechnungsdaten und Zahlweise hinterlegt und die Weiternutzung bestätigt (siehe Punkt 4).

3.4. Trifft der Kunde bis zum Ende des Testzeitraums keine Entscheidung oder entscheidet er sich für die Beendigung, endet der Zugriff auf ATM mit Ablauf des Testzeitraums, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

4. Vertragsschluss für die kostenpflichtige Nutzung

4.1. Entscheidet sich der Kunde für die Weiternutzung, gibt er über das entsprechende Formular in ATM seine Rechnungsdaten, die gewünschte Abrechnungsart (monatlich oder jährlich) sowie die Zahlungsart (Rechnung oder SEPA-Lastschrift) bekannt.

4.2. Mit dem Absenden dieses Formulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit Bestätigung durch FCOM (z. B. per Bestätigungs-E-Mail oder durch Freischaltung der kostenpflichtigen Funktionen) zustande.

4.3. Bis zum Ende des ursprünglichen Testzeitraums nutzt der Kunde ATM auch nach einer Entscheidung für die Weiternutzung weiterhin im Rahmen des kostenlosen Testzeitraums; die kostenpflichtige Abrechnungsperiode beginnt mit Ablauf des Testzeitraums.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf atm.fcom.at bzw. im Kundenkonto ausgewiesenen Preise, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer:

Der genannte Preis umfasst die Nutzung durch bis zu 5 Benutzer und den vollen Funktionsumfang. Eine Nutzung durch mehr als 5 Benutzer ist auf Anfrage möglich und wird individuell vereinbart.

5.2. Bei monatlicher Zahlweise wird der Betrag jeweils zu Beginn des Abrechnungsmonats fällig, bei jährlicher Zahlweise zu Beginn des Abrechnungsjahres.

5.3. Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsarten wählen:

5.4. Preisänderungen für die Zukunft sind mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten möglich. Widerspricht der Kunde nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Ankündigung oder kündigt er den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung, gilt die Preisänderung als akzeptiert; auf diese Folge wird der Kunde in der Ankündigung gesondert hingewiesen.

6. SEPA-Lastschrift

6.1. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlungsart SEPA-Lastschrift, erteilt er FCOM (Gläubiger-Identifikationsnummer AT81ZZZ00000080540) im Zuge der Bestellung ein SEPA-Lastschriftmandat mit individueller Mandatsreferenz.

6.2. Der Einzug der Lastschrift erfolgt derzeit manuell durch FCOM. Der Kunde wird vor jedem Einzug gesondert durch FCOM informiert (Vorabankündigung).

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, für die ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu sorgen. Kosten, die FCOM durch eine nicht eingelöste oder zurückgegebene Lastschrift entstehen, kann FCOM dem Kunden weiterverrechnen, sofern der Kunde die Rückgabe zu vertreten hat.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1. Der kostenpflichtige Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden jederzeit zum Ende der jeweiligen laufenden Abrechnungsperiode (Monat bzw. Jahr) gekündigt werden.

7.2. Die Kündigung erfolgt über die entsprechende Funktion im Kundenkonto oder formlos per E-Mail an office@fcom.at.

7.3. Kündigt der Kunde bereits während des kostenlosen Testzeitraums, bleibt der Zugriff auf ATM bis zum Ende des ursprünglichen Testzeitraums bestehen; eine Zahlungspflicht entsteht in diesem Fall nicht.

7.4. FCOM ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug des Kunden oder missbräuchlicher Nutzung von ATM.

7.5. Nach wirksamer Beendigung des Vertrags werden die Zugangsdaten des Kunden deaktiviert. Für die Löschung bzw. Aufbewahrung der gespeicherten Daten gilt die Datenschutzerklärung sowie der mit dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

8. Pflichten des Kunden

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Für Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, haftet der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft.

8.2. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm in ATM eingegebenen Daten (insbesondere Daten seiner eigenen Kunden und Mitarbeiter) berechtigt ist.

8.3. Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten sowie für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitungen im Verhältnis zu seinen eigenen Kunden und Mitarbeitern selbst verantwortlich.

9. Verfügbarkeit

9.1. FCOM ist bemüht, ATM mit einer Verfügbarkeit von im Jahresmittel 99 % bereitzustellen. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs von FCOM liegen (höhere Gewalt, Ausfälle bei Vorlieferanten wie Hosting- oder Internetanbietern).

9.2. Wartungsarbeiten werden, soweit zumutbar, im Voraus angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.

10. Datenverarbeitung und Auftragsverarbeitung

10.1. FCOM verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung (Registrierung, Rechnungslegung, Nutzerverwaltung) als datenschutzrechtlich Verantwortlicher gemäß der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.

10.2. Soweit der Kunde über ATM personenbezogene Daten seiner eigenen Kunden, Mitarbeiter oder sonstiger Dritter verarbeitet, ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher, FCOM handelt insoweit als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt der zwischen den Parteien abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil dieses Vertrags ist.

11. Haftung

11.1. FCOM haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

11.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet FCOM nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), der Höhe nach begrenzt auf die im jeweils letzten Vertragsjahr vom Kunden geleisteten Zahlungen.

11.3. FCOM haftet nicht für Datenverlust, soweit dieser durch eine angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung des Kunden hätte vermieden werden können.

11.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

13. Änderungen dieser AGB

FCOM ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist oder das bestehende Vertragsgefüge nicht wesentlich zulasten des Kunden verschiebt. Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in 8940 Liezen.

14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.